Diese Website soll für alle Menschen nutzbar sein. Sie wurde nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA gestaltet, die auch der europäischen Norm EN 301 549 und dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz zugrunde liegt.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist nach eigener Prüfung weitgehend konform mit den Anforderungen der Stufe AA.

Was umgesetzt ist

  • Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, sichtbare Fokusmarkierung auf allen interaktiven Elementen.
  • Sinnvolle Dokumentstruktur mit Überschriftenebenen, Bereichen und Sprungmarke zum Inhalt.
  • Kontrastverhältnisse von mindestens 4,5:1 für Fließtext und 3:1 für große Schrift und Bedienelemente.
  • Textalternativen für alle informationstragenden Bilder; rein dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet.
  • Bedienelemente mit einer Zielgröße von mindestens 44 × 44 Pixel.
  • Skalierbarkeit bis 200 Prozent ohne Verlust von Inhalt oder Funktion, Umbruch bis 320 Pixel Breite.
  • Berücksichtigung der Systemeinstellungen für reduzierte Bewegung und erhöhten Kontrast.
  • Formularfelder mit dauerhaft sichtbarer Beschriftung, klaren Fehlermeldungen und Fehlerübersicht.
  • Die Website funktioniert auch ohne aktiviertes JavaScript.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einzelne verlinkte PDF-Dokumente stammen aus früheren Projekten und sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet. Die Inhalte stelle ich auf Anfrage gerne in einer zugänglichen Form zur Verfügung.
  • Verlinkte Videos auf externen Plattformen liegen nicht in meinem Verantwortungsbereich; sie sind nicht durchgehend untertitelt.
  • Einzelne historische Fotos und Schaubilder enthalten Text im Bild. Die wesentlichen Aussagen sind in der Textalternative beschrieben.

Rückmeldung und Kontakt

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie mir an kontakt@silviamoosmaier.at. Ich antworte in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit meiner Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an das Sozialministeriumservice wenden, das Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsrecht durchführt: sozialministeriumservice.at.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 9. September 2026 überprüft.